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Aktenzeichen IV 5/16

Datum 24.03.1916

Leitsatz 1. Macht die Anwendung des im Beschlusse über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht angeführten § 151 GewO. gegenüber dem Unternehmer eines gewerblichen Betriebes einen Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts erforderlich? 2. Inwieweit waren zur Zeit der Geltung der Bundesratsverordnung über die Höchstpreise für Speisekartoffeln vom 23. November 1914 die Landeszentralbehörden befugt, Höchstpreise für Kartoffeln festzusetzen? 3. Ist der Unternehmer eines gewerblichen Betriebes verpflichtet, die Betriebsleiter und Angestellten über bestehende Höchstpreisvorschriften zu belehren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF030008

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