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Aktenzeichen 3105/81

Datum 09.01.1882

Leitsatz 1. Leidet die Strafbestimmung im §. 146 Nr. 1 der Gewerbeordnung auch auf Bergwerksbesitzer Anwendung? 2. Begreift der Ausdruck "Besitzer von Bergwerken" im Gesetz vom 17. Juli 1878 §. 154 Abs. 3 auch das geschäftsleitende Mitglied eines Grubenvorstandes? 3. Schließt die Einwilligung der Arbeiter die Strafbarkeit der Gewerbetreibenden aus G.O. §. 115 aus? 4. Ist für die Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in G.O. §. 115 durch dem Gewerbetreibenden gleichzuachtende Personen (das. §. 119) auch der Gewerbetreibende selbst verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2960425

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