zurück

Aktenzeichen 3063/81

Datum 05.01.1882

Leitsatz 1. Kommen bei Bestimmung desjenigen Gesetzes, welches im Falle idealer Konkurrenz nach St.G.B. §. 73 die schwerste Strafe androht, nur die Hauptstrafen oder auch die Nebenstrafen in Betracht? 2. Können die lediglich im minder schweren Gesetze gedrohten Nebenstrafen neben dem schwereren Strafgesetze zur Anwendung kommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2940420

Download PDF

zurück