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Aktenzeichen 25/82

Datum 25.01.1882

Leitsatz Was ist unter "den Geschworenen zur Besichtigung" vorgelegten Gegenständen zu verstehen, welche den Geschworenen in das Beratungszimmer verabfolgt werden dürfen? Bedarf es, um die Voraussetzung erfolgter "Besichtigung" zu erfüllen, eines besonderen Aktes der Beweiserhebung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B28B0398

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