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Aktenzeichen 2489/81
Datum 23.01.1882
Leitsatz Dürfen bei Feststellung des Begriffes der Gewerbsmäßigkeit einer Strafthat auch solche Handlungen zur Berücksichtigung kommen, welche verjährt oder bereits bestraft oder vor Erlaß des Strafgesetzes vorgekommen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B28A0397
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