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Aktenzeichen 3208/81

Datum 18.01.1882

Leitsatz Wird, damit ein nicht vollständig Strafmündiger wegen eines qualifizierten Vergehens bestraft werden könne, verlangt, daß er nicht bloß die zur Erkenntnis der Strafbarkeit seiner Handlung erforderliche Einsicht besessen habe, sondern auch die Einsicht, welche erforderlich war, um zu erkennen, daß seine Handlung vermöge der Qualifikation schwerer strafbar sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2890394

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