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Aktenzeichen 2891/81
Datum 04.01.1882
Leitsatz Ist die Annahme, daß jemand, welcher einen gesundheitsgefährlichen Gegenstand verkauft hat, denselben "als Nahrungsmittel" verkauft habe, dadurch notwendig ausgeschlossen, daß der Verkäufer dem Käufer von der gesundheitsgefährlichen Eigenschaft des Gegenstandes Mitteilung machte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2870389
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