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Aktenzeichen 288/82
Datum 03.02.1882
Leitsatz Ist bei einer in einer Zeitung erfolgten Beleidigung der Strafrichter berechtigt, aus Zweckmäßigkeitsgründen für die Bekanntmachung des Urteils durch dieselbe Zeitung eine andere Stelle zu bestimmen, als in welcher der Abdruck der Beleidigung geschehen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2830381
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