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Aktenzeichen 38/82

Datum 03.02.1882

Leitsatz Inwiefern läßt sich die Berufung des Angeklagten auf Geltendmachung eines rechtlichen Interesses bei einer in öffentlicher Volksversammlung ausgesprochenen Beleidigung mit der Begründung zurückweisen, daß der Volksversammlung die Eigenschaft einer berechtigten Instanz für die Geltendmachung dieses Interesses fehle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2820379

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