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Aktenzeichen 40/82

Datum 02.02.1882

Leitsatz 1. Gehört zum Thatbestande des im Art. IV Nr. 1 der preußischen Verordnung vom 25. Juni 1867 betr. die Einführung des Strafgesetzbuches in den neuen Provinzen (G.S. S. 921) bezeichneten Vergehens, daß ein Los verkauft worden ist? 2. Liegt ein Befördern des Verkaufes von Losen auswärtiger Lotterieen als Mittelsperson in der Vermittelung der Einrückung der eine auswärtige Lotterie betreffenden Annonce in eine inländische Zeitung seitens des Inhabers eines Annoncenbüreaus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2800375

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