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Aktenzeichen 3166/81

Datum 04.01.1882

Leitsatz 1. Über den Begriff des "Teilnehmens" im Sinne §. 56 Nr. 3 St.P.O. 2. Wird durch §. 5 Abs. 1 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 der frühere Besitzstand nur in dem Sinne geschützt, daß dem Rechte aus dem Erfindungsbesitze gegenüber das Patent nur insoweit wirkungslos ist, als der frühere Besitzstand nach Art und Umfang der Benutzung reichte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B27C0362

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