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Aktenzeichen 2820/81

Datum 11.01.1882

Leitsatz Wer ist Inhaber des Rechts, ein Muster oder Modell im Sinne des §. 1 des Gesetzes betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (R.G.Bl. S. 11) nachzubilden? Was ist Verbreitung eines nach dem Muster oder Modelle gefertigten Erzeugnisses im Sinne von §. 7 Abs. 2 dieses Gesetzes? Inverkehrbringen von Abbildungen des Musters.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2790347

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