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Aktenzeichen 3269/81

Datum 20.01.1882

Leitsatz Ist im Geltungsbereiche des preuß. Allgemeinen Landrechts der Standesbeamte verpflichtet, die Eheschließung abzulehnen, wenn ihm für die Ehe einer minderjährigen Waise die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes nicht nachgewiesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2760340

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