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Aktenzeichen 3135/81

Datum 13.01.1882

Leitsatz Genügt zur Anschlußerklärung des Nebenklägers die schriftliche Anmeldung des Rechtsmittels? Ist die Anschlußerklärung desjenigen, welcher die Zuerkennung einer Buße zu verlangen berechtigt ist, auch nach Verkündung des Urteiles erster Instanz zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2730334

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