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Aktenzeichen 3078/81

Datum 21.12.1881

Leitsatz 1. Kann der Thatbestand des Betruges dadurch erfüllt werden, daß jemand gegen eine ihm versprochene Belohnung es unternimmt, die einem anderen zuerkannte Freiheitsstrafe für diesen zu verbüßen, indem er die Strafvollzugsbehörde über die Person des Kondemnaten täuscht? Gehört zum Thatbestande des Betruges das Bewußtsein des Thäters von der durch seine Irrtumserregung verursachten Vermögensbeschädigung? Ist Kausalzusammenhang zwischen Irrtumserregung und dem beabsichtigten Vermögensvorteile erforderlich? 2. Erstreckt sich die Straflosigkeit der einem Thäter von einem Angehörigen gewährten Begünstigung, um ihn der Bestrafung zu entziehen, auch auf Beistandshandlungen, welche der Begünstiger seines eigenen Vorteils wegen leistet? 3. Ist es zulässig, zur Herstellung des Thatbestandes der als Hehlerei strafbaren Begünstigung den Begriff des "Diebstahles" oder der "Unterschlagung" derartig auszudehnen, daß darunter auch Jagdvergehen fallen können? Kann hierfür der Umstand von Erheblichkeit werden, daß es sich um die unbefugte Aneignung von Fallwild gehandelt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2610277

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