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Aktenzeichen 2691/81

Datum 14.12.1881

Leitsatz Liegt darin, daß der Mitunterzeichner einer von den Kontrahenten unterzeichneten Vertragsurkunde seiner Unterschrift wider die Wahrheit einen Zusatz beifügt, wodurch er sich eine ihm nicht zukommende Eigenschaft (als Vormund) beilegt, Urkundenfälschung durch falsche Anfertigung oder Verfälschung der Urkunde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B25A0259

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