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Aktenzeichen 2758/81

Datum 22.11.1881

Leitsatz Genügt für die Anwendung §. 330 St.G.B.'s die Feststellung, daß der Angeklagte bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt gehandelt habe, daß bei einem Weiterbau für andere Gefahr entstehen werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2570254

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