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Aktenzeichen 2310/81
Datum 22.11.1881
Leitsatz Macht sich derjenige, welcher wahrheitswidrig den Besitz einer fremden Sache in der Absicht, sich dieselbe zuzueignen, dem Eigentümer gegenüber ableugnet, außer einer Unterschlagung auch noch in idealer Konkurrenz eines Betruges schuldig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2560252
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