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Aktenzeichen 1617/81

Datum 28.11.1881

Leitsatz 1. Bildet das Protokoll eines badischen Bürgermeisters über einen von ihm bei dem Gemeinderechner vorgenommenen Kassensturz eine öffentliche Urkunde im Sinne §. 348 St.G.B.'s? 2. Welchen Umfang hat das Beurkundungsrecht eines badischen Ratsschreibers? Handelt derselbe, wenn er bei dem erwähnten Kassensturze als Protokollführer fungiert, als öffentlich Beurkundender im Sinne §. 348 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2530246

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