zurück

Aktenzeichen 2893/81

Datum 08.12.1881

Leitsatz Ist in Bayern rechts des Rheins der Grundeigentümer berechtigt, in seinem Hausgarten zu jagen, auch wenn dieser nicht unmittelbar an seiner Behausung liegt, sondern von derselben durch den Hofraum getrennt wird? 2. Wird die Anklage wegen unberechtigter Ausübung der Jagd durch Erlegung von Wild auf fremdem Jagdgebiete während der Schonzeit durch Freisprechung von der Anklage wegen nachgewiesener Erlaubnis des Jagdberechtigten erschöpft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B24D0230

Download PDF

zurück