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Aktenzeichen 2873/81
Datum 13.12.1881
Leitsatz Liegt Diebstahl oder Unterschlagung vor, wenn jemand einem anderen unter Zurückbehaltung des Schlüssels eine verschlossene Sache anvertraut, und der Depositar gewaltsam oder mittels falscher Schlüssel den Behälter öffnet und den Inhalt rechtswidrig sich zueignet? Begriff des Gewahrsams.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B24A0222
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