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Aktenzeichen 2750/81

Datum 26.11.1881

Leitsatz 1. Kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens aus §. 187 St.G.B.'s die Verurteilung aus §. 186 St.G.B.'s erfolgen, ohne daß Angeklagter zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen worden ist? 2. Darf von Beobachtung der Vorschrift des §. 264 Abs. 1 St.P.O. allgemein in solchen Fällen abgesehen werden, in welchen die Anwendung eines anderen Strafgesetzes ausschließlich auf der Ausscheidung eines Thatbestandsmerkmales des im Eröffnungsbeschlusse bezeichneten Strafgesetzes beruht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2460211

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