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Aktenzeichen 2881/81

Datum 09.12.1881

Leitsatz Gehört zur strafbaren Veräußerung von Vermögensstücken behufs Vereitelung einer drohenden Zwangsvollstreckung die Absicht, die Befriedigung des Gläubigers überhaupt zu vereiteln, oder genügt es, daß nur die konkret bevorstehende Zwangsmaßregel hat wirkungslos gemacht werden sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2440206

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