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Aktenzeichen 2625/81

Datum 26.11.1881

Leitsatz 1. Was ist unter dem Begriff der "Benutzung seines Bergeigentums" im Sinne des §. 3 des preußischen Gesetzes v. 26. März 1856 über die Bestrafung unbefugter Gewinnung oder Aneignung von Mineralien (G.S. S. 203) zu verstehen? 2. Welchen Umfang hat die strafrechtliche Verantwortlichkeit der mit der Leitung oder Beaufsichtigung eines Bergwerkes beauftragten Personen im Sinne der §§. 73. 74. 76 des preuß. Allgem. Berggesetzes v. 24. Juni 1865 (G.S. S. 705), und welche Personen gehören in die Kategorie dieser verantwortlichen Betriebs-, Aufsichts- und Leitungsbeamten?1

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B23B0182

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