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Aktenzeichen 2660/81

Datum 29.11.1881

Leitsatz Kann das Vergehen der s. g. intellektuellen Urkundenfälschung durch Angabe des Namens einer anderen Person in den Protokollen einer gerichtlichen Untersuchung auch dann begangen werden, wenn diese andere Person nicht mehr lebt oder niemals gelebt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2380175

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