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Aktenzeichen 2171/81

Datum 08.11.1881

Leitsatz Ist im Geltungsbereiche des preuß. A.L.R.'s bei Anfertigung einer unechten Wechselunterschrift die Rechtswidrigkeit der Anfertigung dadurch ausgeschlossen, daß derjenige, auf welchen die Namensschrift hinweist, zur Unterzeichnung seines Namens seine Zustimmung erteilt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B22F0151

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