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Aktenzeichen 2542/81

Datum 20.10.1881

Leitsatz 1. Ist behufs der Erkennung auf die gesetzliche Nebenstrafe oder sonstige Nebenfolge einer strafbaren Handlung die in §. 264 Abs. 1 St.P.O. vorgeschriebene Hinweisung auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes geboten, wenn in dem Beschlusse über Eröffnung des Hauptverfahrens die besondere auf die Nebenstrafe oder sonstige Nebenfolge bezügliche Gesetzesbestimmung nicht angeführt wurde? 2. Inwiefern kann bei Lieferung einer anderen Ware als der bestellten ein Betrug, insbesondere das Thatbestandserfordernis der Vermögensbeschädigung und der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, vorliegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2290137

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