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Aktenzeichen 2274/81

Datum 01.11.1881

Leitsatz 1. Macht sich der Schuldner, welcher nach erfolgter Zahlungseinstellung und mit dem Bewußtsein seiner Zahlungsunfähigkeit eine fällige Schuld bezahlt, der strafbaren Begünstigung eines Gläubigers schuldig? 2. Liegt im Gebiete der preuß. Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 eine strafbare Begünstigung eines Gläubigers darin, daß der Schuldner nach der Zahlungseinstellung und mit Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit vor dem Schiedsmann einen Vergleich über eine fällige Forderung abschließt und dadurch den Gläubiger in den Stand setzt, die sofortige Vollstreckung des Vergleiches zu erlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2220116

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