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Aktenzeichen 2121/81

Datum 30.09.1881

Leitsatz Macht sich derjenige, welcher nicht unbefugt in eine Wohnung eingetreten ist, eines Hausfriedensbruches schuldig, wenn er nach der ersten Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen, noch länger in der Wohnung verweilt, oder bedarf es dazu noch einer zweiten Aufforderung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B21F0109

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