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Aktenzeichen 1786/81

Datum 30.09.1881

Leitsatz 1. Ist der Ausspruch eines Strafurteils, daß eine bestimmte Schrift nicht unzüchtigen Inhaltes sei, in dem Sinne der Rechtskraft fähig, daß der Freigesprochene wegen späteren Verbreitens derselben Schrift nicht mehr verurteilt werden kann? 2. Kann im Falle des sogen. objektiven Verfahrens auf die Unbrauchbarmachung auch solcher Exemplare einer Schrift erkannt werden, welche bei einem Buchhändler vorgefunden sind, der früher wegen der Verbreitung dieser Schrift unter Anklage gestellt, aber rechtskräftig freigesprochen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B21D0101

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