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Aktenzeichen 1979/81

Datum 08.10.1881

Leitsatz 1. Ist der erkennende Richter befugt, wenn der Strafantrag die Handlung nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkte bezeichnet, dieselbe auch von einem anderen nicht erwähnten Gesichtspunkte zu prüfen. 2. Begriff der Handlung in §. 61 St.G.B.'s.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B21C0097

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