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Aktenzeichen 1983/81

Datum 24.10.1881

Leitsatz Kann der die Vermutung der Kontrebande begründende Transport einfuhrverbotener Gegenstände auch dann angenommen werden, wenn der Transportierende nicht von Aufsichtsbeamten "betroffen" und der Mangel des Zollausweises nicht "beim Transport konstatiert" worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2160072

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