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Aktenzeichen C. 7/10

Datum 10.10.1881

Leitsatz 1. Ist der Begriff einer ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitenden Handlung ausgeschlossen, wenn durch die Handlung die Vorbereitung nicht zum Abschlusse gelangen sollte, sondern zunächst die Förderung einer weiteren Vorbereitungshandlung bezweckt war? 2. Hat das Verbrechen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ein nach Zeit, Ort und Mitteln bestimmtes Unternehmen zur Voraussetzung? 3. Ist die öffentliche Aufforderung zum Ungehorsam gegen ein Gesetz straffrei, wenn sie nicht zur Kunde solcher Personen gelangt, welchen dasselbe eine Verpflichtung zum Gehorsam auflegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2150060

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