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Aktenzeichen 1856/81

Datum 13.10.1881

Leitsatz Liegt Partiererei vor, wenn der Angeklagte die Sache zwar wissend, daß sie durch strafbare Handlung erlangt sei, aber nicht unmittelbar vom Hauptthäter, sondern von einem Dritten an sich gebracht, diesen jedoch als gutgläubigen Besitzer betrachtet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2140058

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