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Aktenzeichen 2463/81

Datum 04.10.1881

Leitsatz 1. Ist ein Beweis über innere Vorgänge bei der Beratung des Gerichts, insbesondere darüber zulässig, daß ein Beschluß anders als publiziert motiviert worden ist? 2. Inwieweit ist unter Fälschung des Sitzungsprotokolles im Sinne des §. 274 St.P.O. auch die Aufnahme unwahrer oder die Nichtaufnahme wahrer Vorgänge der Hauptverhandlung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B20E0044

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