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Aktenzeichen 1815/81

Datum 01.10.1881

Leitsatz Was ist Verbreitung von Druckschriften im Sinne des §. 19 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (R.G.Bl. S. 351) und inwieweit kann hierbei eine strafbare Verbreitung auch schon in Mitteilung der verbotenen Druckschrift an nur eine Person gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B20C0040

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