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Aktenzeichen 2217/81

Datum 24.09.1881

Leitsatz Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn die Auslosung der Ersatzgeschworenen von dem ernannten Schwurgerichtsvorsitzenden über die durch §. 94 Abs. 2 G.V.G.'s angeordnete Form hinaus in öffentlicher Sitzung unter Zuziehung der ernannten Beisitzer und in Gegenwart des Staatsanwaltes erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2060021

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