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Aktenzeichen 2149/81

Datum 20.09.1881

Leitsatz Muß die Vereidung derjenigen Personen, welche nach §. 51 St.P.O. zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind, aber von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen zu wollen erklärt haben, bis nach erfolgter Vernehmung ausgesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2040016

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