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Aktenzeichen 1230/81

Datum 11.07.1881

Leitsatz 1. Thatbestandliche Voraussetzungen der Unterschlagung, insbesondere Natur der rechtswidrigen Zueignung. Unterschlagung ist kein Bereicherungsdelikt. 2. Gewahrsam der Vertreter einer eingetragenen Genossenschaft an dem für diese von Dritten ausgestellten, den Vertretern ausgehändigten Depotwechsel. 3. Erwerb des Eigentums an einem Wechsel als körperlicher Sache seitens des ursprünglichen Nehmers mit Unterscheidung dieses dinglichen Momentes von obligatorischen Beziehungen zwischen Nehmer und Begeber des Wechsels.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2020004

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