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Aktenzeichen V 105/14

Datum 16.05.1914

Leitsatz 1. Über das Verhältnis der §§ 89, 90 Nr. 5 StGB. zu den §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914. 2. Erfordert der Begriff des "Spions" in § 90 Nr. 5 StGB., daß die Spionagetätigkeit auf dem Kriegsschauplatz ausgeübt wird? 3. Über die Bedeutung des § 91 Abs. 2 StGB. Ist bei Begehung eines Landesverrats durch einen Ausländer die ganze einheitliche Tat des Ausländers, auch soweit einzelne Tätigkeitsakte, besonders die Vollendung des Verbrechens, sich im Auslande abspielen, nach dem deutschen Strafgesetze zu beurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE800421

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