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Aktenzeichen II 628/15

Datum 15.02.1916

Leitsatz Ist § 73 StGB. anwendbar, wenn bei einer Auflassung auf Grund notariellen Kaufvertrages der Verkäufer zugleich gegen § 17 Abs. 3 des Preuß. Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 (GS. S. 535) -- StStG. -- und gegen § 94 Abs. 4 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 (RGBl. S. 639) -- RStG. -- sich dadurch vergangen hat, daß er die Urkunde vorgelegt und den darin angegebenen Grundstückspreis als den richtigen bezeichnet hat, während dieser Preis in Wirklichkeit höher war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE780402

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