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Aktenzeichen V 422/15

Datum 25.01.1916

Leitsatz Gilt die auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand durch die Militärbefehlshaber für "Angehörige feindlicher Staaten" angeordnete Aufenthaltsbeschränkung und Meldepflicht auch für solche Personen, welche die Reichsangehörigkeit erworben haben, ohne die Angehörigkeit zu einem feindlichen Staate zu verlieren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE700373

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