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Aktenzeichen III 725/15

Datum 17.01.1916

Leitsatz 1. Gibt § 37 der Bekanntmachung vom 25. Januar 1915, über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl, der höheren Verwaltungsbehörde selbst die Befugnis, unter Übergehung der Kommunalverbände oder Gemeinden die zur Durchführung der Regelung des Verbrauches erforderlichen Maßnahmen in einer für das Publikum rechtsverbindlichen Weise anzuordnen? 2. Sind Zuwiderhandlungen gegen solche Anordnungen der höheren Verwaltungsbehörde nach § 44 der Bekanntmachung strafbar? Januar 1915 (RGBl. S. 35) -- BRBk. -- §§ 34--36, 37, 44 und Ausführungsvorschriften des Großherzoglich Oldenburgischen Staatsministeriums dazu.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE620333

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