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Aktenzeichen IV 702/15

Datum 07.01.1916

Leitsatz 1. Ist die Verarbeitung, insbesondere das Gerben, von Großviehbäuten, die durch allgemeine Verfügung des Königl. Preuß. Kriegsministeriums beschlagnahmt sind, nach § 9 b BZG. strafbar, wenn der zuständige Militärbefehlshaber Zuwiderhandlungen gegen die Beschlagnahmeverfügung verboten hat? 2. Erfordernisse des inneren Tatbestandes der Zuwiderhandlung gegen das Verbot.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE600323

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