zurück
Aktenzeichen IV 702/15
Datum 07.01.1916
Leitsatz 1. Ist die Verarbeitung, insbesondere das Gerben, von Großviehbäuten, die durch allgemeine Verfügung des Königl. Preuß. Kriegsministeriums beschlagnahmt sind, nach § 9 b BZG. strafbar, wenn der zuständige Militärbefehlshaber Zuwiderhandlungen gegen die Beschlagnahmeverfügung verboten hat? 2. Erfordernisse des inneren Tatbestandes der Zuwiderhandlung gegen das Verbot.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE600323
zurück