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Aktenzeichen I 873/15

Datum 03.01.1916

Leitsatz Ist der Urheber von Bankerotthandlungen als Gemeinschuldner strafbar, wenn er zwar der tatsächliche Inhaber eines Handelsgeschäfts war, das Konkursverfahren aber gegen die "Firma" oder gegen eine vorgeschobene Person eröffnet wurde, die im Handelsregister als Geschäftsinhaber eingetragen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE5F0321

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