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Aktenzeichen IV 562/15
Datum 19.10.1915
Leitsatz Wird der Begriff des Aufkaufens in § 168 Abs. 1 b der Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz erfüllt durch Nachfragen nach verkäuflichem Vieh, ohne Abschluß von Kaufverträgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE510284
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