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Aktenzeichen IV 562/15

Datum 19.10.1915

Leitsatz Wird der Begriff des Aufkaufens in § 168 Abs. 1 b der Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz erfüllt durch Nachfragen nach verkäuflichem Vieh, ohne Abschluß von Kaufverträgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE510284

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