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Aktenzeichen IV 557/15

Datum 08.10.1915

Leitsatz 1. Dürfen die Militärbefehlshaber die Ausübung des in § 9 b des Belagerungszustandsgesetzes für sie begründeten Rechts, Verbote im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu erlassen, an andere Personen oder Behörden übertragen? 2. Wer ist Militärbefehlshaber im Sinne des § 9 b?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE4F0280

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