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Aktenzeichen IV 348/15

Datum 17.09.1915

Leitsatz 1. Kann einheitliches Zusammentreffen von Jagdvergehen und verbotenem Waffentragen angenommen werden? 2. Bewirkt bei einer solchen Annahme die Aburteilung des letzteren durch rechtskräftiges Urteil eines außerordentlichen Kriegsgerichts den Verbrauch der Strafklage auch wegen des Jagdvergehens?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE4B0272

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