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Aktenzeichen I 205/15

Datum 12.05.1915

Leitsatz Entspricht es der Vorschrift des § 66 StPO., wenn nach Verbindung mehrerer Strafsachen zur gemeinschaftlichen Hauptverhandlung ein Zeuge oder ein Sachverständiger die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den Eid versichert, den er vor Eintritt der Verbindung innerhalb des Hauptverfahrens in einer der verbundenen Sachen geleistet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE440251

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