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Aktenzeichen IV 157/15

Datum 07.05.1915

Leitsatz 1. Zum Begriff des Vertriebes von Sprengstoffen. 2. Unterliegen die zur Zubereitung der Sprengstoffe gebrauchten oder bestimmten Gegenstände der Einziehung, wenn keine Zubereitung durch den Täter oder einen Teilnehmer des verbotswidrigen Vertriebes stattgefunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE430249

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